Namenserklärung von Ehegatten

Namenserklärung in der Ehe

Zum 1. Mai 2025 tritt in Deutschland eine Reform des Namensrechts in Kraft. Diese bringt für Ehepaare mehr Flexibilität und neue Möglichkeiten bei der Wahl des Familiennamens. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Namenserklärung im Rahmen Ihrer Eheschließung.

Mit der Eheschließung haben Sie die Möglichkeit, einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen. Sie können:

  •  Ihre bisherigen Namen beibehalten,
  • den Namen eines Ehegatten, den er zum Zeitpunkt der Eheschließung führt oder den Geburtsnamen zum gemeinsamen Ehenamen bestimmen,
  • der Name des Ehegattens, dessen Name nicht Ehename wird, kann seinen Geburtsnamen oder Familiennamen als Begleitname den Ehenamen hinzufügen,
  • oder einen gemeinsamen Doppelnamen für beide Ehegatten bestimmen

Vorab können Sie sich gerne über den Ehenamenskonfigurator Ihre Möglichkeiten aufzeigen lassen

Die Namenserklärung kann:

  •  im Rahmen der Eheschließung oder
  • nachträglich beim Standesamt erfolgen.  Sofern die Ehenamensbestimmung nachträglich abgegeben werden soll, ist eine persönliche Vorsprache beider Ehegatten im Standesamt erforderlich.

Möglichkeiten für Ehegatten, die bereits einen Ehenamen führen:

Für Ehepaare, die bereits am 30.04.2025 einen Ehemanem führen, besteht die Möglichkeit den Ehenamen einmalig zu widerrufen. Darüber hinaus können Sie nach den o. g. Muster einen neuen Ehenamen bestimmen. Sollten Sie gemeinsame Kinder haben, informieren Sie sich bitte beim Standesamt oder unter dem Reiter "Namenserklärungen für Kinder" inwiefern auch der Name Ihrer Kinder geändert wird.

Namenserklärung nach Auflösung der Ehe

Nach einer Auflösung der Ehe behält der geschiedene oder verwitwete Ehegatte den Ehenamen. Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte kann  durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat. Eine Voranstellung oder Anfügung eines Namens an den Ehenamen ist auch nach Auflösung der Ehe möglich. 

Die gleichen Möglichkeiten haben Lebenspartner nach Begründung bzw. Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. 

Beratung und Kontakt:

Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihren Möglichkeiten und helfen Ihnen bei der Durchfürhung Ihrer Namenserklärung.  Für alle Namenserklärungen oder -änderungen ist eine vorherige Beratung sowie die Vereinbarung eines Termins zwingend erforderlich! Ihre Anfrage richten Sie bitte unter Angabe einer Telefonnummer an unsere Mailadresse standesamt@stadt.neuss.de